Rechtsprechung
VG Berlin, 17.06.2009 - 3 L 192.09 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entscheidungspielraum der Schulbehörde bei schulorganisatorischen Maßnahmen; Rechtsanspruch der Schüler auf Zuweisung zu bestimmten Klassen und Unterrichtung bestimmter Schulklassen in bestimmten Schulräumen; Grundrechte der Eltern und Schüler
Kurzfassungen/Presse (3)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Keine erste Klasse in der Grundschule im Taunus-Viertel
- juraforum.de (Pressemitteilung)
Keine erste Klasse in der Grundschule
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Pflicht zur Aufnahme von Erstklässlern an einer Schule, die in naher Zukunft geschlossen wird - Ablehnung von Schulanfängern als Vorstufe zur Auflösung einer Schule zulässig
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.1984 - 5 B 403/84
Auszug aus VG Berlin, 17.06.2009 - 3 L 192.09
Gleiches gilt für die rechtlichen Belange seiner Eltern, der Antragsteller zu 1. und 2. (a.A. wohl OVG Münster, Beschluss vom 2. April 1984 - 5 B 403.84 - [NVwZ 1984, 804 [OVG Nordrhein-Westfalen 02.04.1984 - 5 B 403/84] ], jedoch ohne Begründung). - BVerwG, 31.01.1964 - VII C 65.62
Rechtmäßigkeit der Schließung einer Schule - Auslegung des Begriffs der …
Auszug aus VG Berlin, 17.06.2009 - 3 L 192.09
Hieraus folgt die Verpflichtung des Staates, organisatorische Maßnahmen dieser Art so einzurichten, dass das Recht der Eltern, Bildung und Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen, und das Recht der Schüler, die begonnene Ausbildung fortsetzen zu können, nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird (vgl. Kammerbeschluss vom 10. August 2005 - VG 3 A 303.05 - und vom 26. März 2004 - VG 3 A 97.04 -, unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1964 - VII C 65.62 -, BVerwGE 18, 40, [...] Rn. 32;… Beschluss vom 23. Oktober 1978 - 7 CB 75.78 -, DVBl 1979, 352, [...] Rn. 4, 10). - BVerwG, 23.10.1978 - 7 CB 75.78
Schulorganisatorische Maßnahme - Schließung einer Schule - Schulanfänger - …
Auszug aus VG Berlin, 17.06.2009 - 3 L 192.09
Hieraus folgt die Verpflichtung des Staates, organisatorische Maßnahmen dieser Art so einzurichten, dass das Recht der Eltern, Bildung und Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen, und das Recht der Schüler, die begonnene Ausbildung fortsetzen zu können, nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird (vgl. Kammerbeschluss vom 10. August 2005 - VG 3 A 303.05 - und vom 26. März 2004 - VG 3 A 97.04 -, unter Bezugnahme auf BVerwG…, Beschluss vom 31. Januar 1964 - VII C 65.62 -, BVerwGE 18, 40, [...] Rn. 32; Beschluss vom 23. Oktober 1978 - 7 CB 75.78 -, DVBl 1979, 352, [...] Rn. 4, 10).
- BVerfG, 06.08.1996 - 1 BvR 1600/96
Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Schulwechsels in ein anderes …
Auszug aus VG Berlin, 17.06.2009 - 3 L 192.09
Eine Rechtsverletzung liegt nur vor, wenn unzumutbare Beeinträchtigungen vorliegen, das heißt solche, die die Rechte der Eltern und Schüler in ihrem Kernbereich antasten (OVG Bremen, Urteil vom 2. Juni 1987 - 1 BA 49/86 -, SPE 132 Nr. 32 m.w.N.) bzw. wenn schwere und unabweisbare Nachteile für die weitere schulische Entwicklung der betroffenen Schüler entstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. August 1996 - 1 BvR 1600/96 -, NVwZ 1997, 781). - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1995 - 15 A 900/90
Auflösung einer Hauptschule; Ersatzvornahme; Klage von Eltern und Schülern
Auszug aus VG Berlin, 17.06.2009 - 3 L 192.09
Die Grundrechte der Eltern und Schüler gewähren ihnen nicht das Recht, dass die einmal besuchte Schule für die Dauer der Schulzeit der jeweiligen Schüler erhalten bleibt und neue Eingangsklassen im bisherigen Umfang bildet (vgl. OVG Münster, Urteil vom 31. März 1995 - 15 A 900/90 -, SPE 132, Nr. 45 m.w.N.). - VG Berlin, 10.08.2005 - 3 A 303.05
Schulfusion rechtmäßig
Auszug aus VG Berlin, 17.06.2009 - 3 L 192.09
Hieraus folgt die Verpflichtung des Staates, organisatorische Maßnahmen dieser Art so einzurichten, dass das Recht der Eltern, Bildung und Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen, und das Recht der Schüler, die begonnene Ausbildung fortsetzen zu können, nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird (vgl. Kammerbeschluss vom 10. August 2005 - VG 3 A 303.05 - und vom 26. März 2004 - VG 3 A 97.04 -, unter Bezugnahme auf BVerwG…, Beschluss vom 31. Januar 1964 - VII C 65.62 -, BVerwGE 18, 40, [...] Rn. 32;… Beschluss vom 23. Oktober 1978 - 7 CB 75.78 -, DVBl 1979, 352, [...] Rn. 4, 10). - OVG Bremen, 02.06.1987 - 1 BA 49/86
Auszug aus VG Berlin, 17.06.2009 - 3 L 192.09
Eine Rechtsverletzung liegt nur vor, wenn unzumutbare Beeinträchtigungen vorliegen, das heißt solche, die die Rechte der Eltern und Schüler in ihrem Kernbereich antasten (OVG Bremen, Urteil vom 2. Juni 1987 - 1 BA 49/86 -, SPE 132 Nr. 32 m.w.N.) bzw. wenn schwere und unabweisbare Nachteile für die weitere schulische Entwicklung der betroffenen Schüler entstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. August 1996 - 1 BvR 1600/96 -, NVwZ 1997, 781).
- VG Berlin, 26.08.2009 - 14 L 39.09
Vorerst keine Teilschließung der Dahlmann-Schule in Berlin-Marzahn
Mit der Aufnahme in eine bestimmte Schule entsteht ein konkretes Schulrechtsverhältnis und damit eine Rechtsstellung, in die durch eine staatliche Maßnahme, die den Fortbestand der Schule in der bisherigen Form beseitigt, eingegriffen wird (vgl. Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. Juni 2009 - VG 3 L 192.09 -).